AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen:
Unternehmensdaten:
Designagentur Digital Run
Grafik und Webdesign Paul - Greifzu Str.12b 09337 Hohenstein-Ernstthal Telefon: [0049]03723/628201 E-mail:digitalrun[at]t-online.de Hinweis: Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, um Eventuelle Missverständnisse von Anfang an auszuschließen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bei Fragen bitte das Kontaktformular.
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§1 Gültigkeit der Bestimmungen
DIGITAL RUN , Paul -
Greifzu Str.12b , D-09337
Hohenstein-Ernstthal, führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen,
falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung
durch DIGITAL RUN gültig.
§2 Vertragsabschluß
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend.
Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail ,Brief
oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB von DIGITAL RUN angenommen. Mündliche
Nebenabreden Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung per E-Mail Brief oder Fax.
§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu
bestätigen. Ansonsten trifft die normale Terminregel in Kraft. Diese ist von
Projekt zu Projekt verschieden.
§4 Liefertermine
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die
Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den
Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom
Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner
Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung
Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so
verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der
Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von
mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte
berechtigt.
§5 Verbindlichkeit einer Bestellung
Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber
erteilten Dienstleistungsauftrag an DIGITAL RUN wird dem Auftraggeber per E-Mail
eine Bestätigung zugesandt.
Diese Bestätigung hat der Auftraggeber entweder
auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen, diesen unterschrieben an
unsere Anschrift auf dem Postweg zuzusenden oder per E-Mail sein eindeutiges
o.k. zu dem jeweiligen Auftrag zu geben.
Mit Zusendung der schriftlichen oder per E-Mail in
Auftrag gegebenen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung
für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte
Preis bei Erstbestellung per Vorkasse zu entrichten. Wenn Sie jedoch eine
Teilzahlung vereinbaren möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.
§6 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt DIGITAL RUN die
Arbeit an dem erteilten Dienstleistungsauftrag auf und erstellt innerhalb der
vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 14
Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung
gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten
Entwurfs, Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen. Nachträglich darüber
hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des
entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.
§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design zur Verfügung gestellte
Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und
eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu
Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder
sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber
stellt DIGITAL RUN von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen DIGITAL RUN
stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die
Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber hält uns diesbezüglich in
jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für Forderungen Dritter
inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen
Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen
Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Er trägt die Kosten einer etwaigen
Rechtsverfolgung. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des
Auftrags von uns hergestellten Materialien (u.a. Fotografien, Bildern, Filme,
Grafiken, Layouts, Tonaufnahmen, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen …) nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet werden.
§8 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen,
Programmierung etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage
der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit
erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von DIGITAL RUN .
§9 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
DIGITAL RUN stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine
entsprechende Rechnung aus. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in
der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen)
zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch DIGITAL RUN - auch nach maximal 10
Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist,
gilt der Entwurf als abgenommen Es bestehen dann keinerlei Änderungsrechte für
den Kunden.
Eine Nichtabnahme unser Nachbesserungsentwürfe, in
Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von
seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. DIGITAL RUN behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf
Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Bei Zahlungsverzug kann DIGITAL RUN Verzugszinsen
in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt
davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall
eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§10 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste,
abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher
Sondervereinbarungen per Vorkasse rein netto ohne Abzüge fällig. Wenn Sie jedoch
eine Teilzahlung vereinbaren möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.
§11 Gewährleistung, Mängel ,Korrekturen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht
überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. DIGITAL RUN
verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig
zu behandeln.
DIGITAL RUN verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen
Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei
Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern eine
Ersatzdienstleistung im angemessenen Betragsrahmen verlangen.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung
des Werks schriftlich bei DIGITAL RUN geltend zu machen. Danach gilt das Werk
als mangelfrei angenommen.
§12 Haftungsbeschränkungen
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Webdesigner wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt den Webdesigner von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
12.1 Erachtet der Webdesigner für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
12.2 Schadensersatzansprüche gegen den Webdesigner sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Webdesigner zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
12.3 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
12.4 Der Höhe nach ist die Haftung des Webdesigners beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
12.5 Die Haftung des Webdesigners für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. 12.6. Erfüllungsort-Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder
dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der
Gerichtsstand Hohenstein-Ernstthal. Die
Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG,EKAG, jeweils vom 17.7.1973) wird ausgeschlossen.
§13 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht DIGITAL RUN von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in
welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
§13 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass DIGITAL RUN die für den
Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in
seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen
Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der
Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die von DIGITAL RUN
ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.
Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die DIGITAL RUN im Rahmen
für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und DIGITAL
RUN um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort
der Sitz von DIGITAL RUN (Hohenstein-Ernstthal) .Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den
angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehen.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten oder eine Regelungslücke.
Diese AGBs können noch durch
fachgebietsspezifische AGBs ergänzt werden. (Stand 31.11.2008)
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